Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme
Der GEBURTSVORBEREITUNGSKURS,
umfasst 5 x 2 Stunden bzw. der Wochenendkurs 2 x 4 Stunden. Diese werden bei gesetzlich Versicherten Frauen
von der Krankenkasse übernommen und direkt mit dieser abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden
werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen daher von der Kursteilnehmerin selbst
getragen werden.
Die Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat Gebührenordnung Rheinland-Pfalz. Dabei ist es
unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt
werden.
Die Partnergebühr wird ebenfalls nach der Privat Gebührenordnung Rheinland- Pfalz abgerechnet.
Der Hebamme wir das Recht eingeräumt einzelne Stunden, bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Der BABYMASSAGEKURS
umfasst 5 x 1 Stunde. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Die Gebühren für versäumte Stunden werden
nicht zurückerstattet, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Der Hebamme
wir das Recht eingeräumt einzelne Stunden, bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Die RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK
umfasst 7 x 80 Minuten. Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen
direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der
Krankenkasse übernommen und sind daher von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen. Die Gebühr hierfür richtet
sich nach der Privat Gebührenordnung Rheinland- Pfalz. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die
Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wir das Recht
eingeräumt einzelne Stunden, bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Für alle Kurse gilt eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist
verbindlich.
Sportkurse die nicht von der Krankenkasse übernommen werden und nicht als Präventionskurs anerkannt sind
können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Es besteht keine Verpflichtung der Hebamme die Kurse anzumelden und hierfür Bestätigungen auszustellen und
zu versenden.