AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme

Der GEBURTSVORBEREITUNGSKURS,

umfasst 5 x 2 Stunden bzw. der Wochenendkurs 2 x 4 Stunden. Diese werden bei gesetzlich Versicherten Frauen

von der Krankenkasse übernommen und direkt mit dieser abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden

werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen daher von der Kursteilnehmerin selbst

getragen werden.

Die Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat Gebührenordnung Rheinland-Pfalz. Dabei ist es

unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt

werden.

Die Partnergebühr wird ebenfalls nach der Privat Gebührenordnung Rheinland- Pfalz abgerechnet.

Der Hebamme wir das Recht eingeräumt einzelne Stunden, bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Der BABYMASSAGEKURS

umfasst 5 x 1 Stunde. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Die Gebühren für versäumte Stunden werden

nicht zurückerstattet, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Der Hebamme

wir das Recht eingeräumt einzelne Stunden, bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Die RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK 

umfasst 7 x 80 Minuten. Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen

direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der

Krankenkasse übernommen und sind daher von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen. Die Gebühr hierfür richtet

sich nach der Privat Gebührenordnung Rheinland- Pfalz. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die

Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wir das Recht

eingeräumt einzelne Stunden, bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

 

Für alle Kurse gilt eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist

verbindlich.

Sportkurse die nicht von der Krankenkasse übernommen werden und nicht als Präventionskurs anerkannt sind

können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Es besteht keine Verpflichtung der Hebamme die Kurse anzumelden und hierfür Bestätigungen auszustellen und

zu versenden.